In Deutschland gab es lange Zeit keine Studiengebühren. Für grundständige Studiengänge, also z.B. Diplom- oder Bachelorstudiengänge, gilt dies an vielen Hochschulen auch heute noch. Studierende bezahlen lediglich eine geringe Einschreibe-, bzw. Rückmeldegebühr. Mit der Einschreibung erhalten Studierende ihren Studienausweis. Dieser bringt viele Vergünstigungen mit sich: beim Bankkonto, zum Teil bei Telefonanbietern, aber auch im Kino und Theater.
Durch die föderale Struktur des deutschen Staates unterscheiden sich aber in den einzelnen Bundesländern auch die Ausbildungskosten. In einigen Bundesländern wurden bereits Studiengebühren eingeführt. Vor allem Master-Programme sind kostenpflichtig.
Erkundigen Sie sich also möglichst genau bei der Hochschule, an der Sie sich bewerben. Fragen Sie nach, ob Studiengebühren in Planung sind! Auskunft dazu geben die Studentensekretariate oder die Immatrikulationsbüros.
Bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss bezahlen Studierende im günstigsten Fall lediglich einen moderaten Semesterbeitrag und in einigen Bundesländern zusätzlich eine Verwaltungsgebühr. Derzeit müssen Sie für die Einschreibung oder Rückmeldung mit rund 100 Euro pro Semester rechnen.
Semesterbeitrag/Einschreibung/ Rückmeldung rund 50 Euro pro Semester
Semesterbeiträge fallen jeweils bei der Einschreibung und der Rückmeldung an. Sie bestehen aus dem Beitrag für die Studentische Selbstverwaltung (AStA) an der Universität und einem Beitrag für das Studentenwerk. Hierüber werden die Mensen und Wohnheime sowie die Beratungsangebote der Studentenwerke mitunterstützt.
In der Regel beläuft sich der Semesterbeitrag auf etwa 50 Euro. Die Beiträge sind jedoch höher, wenn im Semesterbeitrag auch ein "Semesterticket" enthalten ist. Mit diesem können Studierende sechs Monate lang den öffentlichen Verkehr (Busse und Bahnen) nutzen.
Verwaltungsgebühren rund 50 Euro pro Semester
Bei der Einschreibung und der Rückmeldung erheben Hochschulen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Niedersachsen Verwaltungsgebühren für den Verwaltungsaufwand. Sie betragen rund 50 Euro.
Studierende, die länger als die vorgesehene Semesterzahl studieren, müssen mit erhöhten Kosten rechnen. Denn die meisten Bundesländer erheben Langezeitstudiengebühren. Wer die Regelstudienzeit deutlich überschreitet, bezahlt zusätzlich rund 500 Euro pro Semester! Die Gebühren werden meist nach etwa 7 Jahren bzw. 14 Semestern Studium fällig.
Im Gegensatz zu den grundständigen Studiengängen sind weiterführende Studiengänge, wie Master- oder PhD-Programme, schon seit einiger Zeit zumeist kostenpflichtig. Diese Kosten für die weiterführenden Studiengänge fallen zusätzlich zu den Einschreibe- und Rückmeldekosten an!
Diese Bundesländer haben generelle Studiengebühren von bis zu 500 Euro im Semester eingeführt: Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland. Damit ist in diesen Bundesländern schon ein erstes Studium gebührenpflichtig.
Internationale Studierende können unter Umständen von Studiengebühren befrei werden. Klären Sie das am besten vorab!
Übersicht über die Gebühren in den 16 Bundesländern